In der Schart 1

52222 Stolberg

Tel. : 02402-21079

Fax: 02402-21539

anwaltskanzleischulzstolberg@t-online.de

Die Anwaltskanzlei Schulz & Kollegen ist die älteste Rechtsanwaltskanzlei in Stolberg. Unsere Kanzlei bietet seit
60 Jahren eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und allgemeines Vertragsrecht. Durch die Bürogemeinschaft mit der Anwaltssozietät Dr. Edgar Pasderski und André Scheffels können wir Ihnen unter einem Dach auch die Beratung und Vertretung z. B. in strafrechtlichen Angelegenheiten anbieten.

 

Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

und Montag, Dienstag und Donnerstag von 15.00 Uhr  bis 18.00 Uhr

 

 

Eine Beratung ist selbstverständlich auch telefonisch möglich. Diese kann jedoch nur in einfach gelagerten Fällen erfolgen. Wobei um Verständnis gebeten wird, dass hier eine Haftung nicht übernommen werden kann, da die zur Prüfung des Einzelfalls erforderlichen Unterlagen in der Regel nicht vorliegen.

Wünschen Sie eine fundierte Beratung, so sollte diese in einem persönlichen Gespräch oder durch Erstellung eines schriftlichen Gutachtens erfolgen. Unter besonderen Umständen kann ein solcher Beratungstermin auch bei Ihnen zuhause erfolgen.

Aus aktuellem Anlass:

Rundschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandantinnen und Mandanten,


Aus gegebenem Anlass teilen wir zunächst mit, dass wir nach wie vor für Sie da sind.

Zu Ihrem und unserem Schutz sind wir allerdings gehalten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Kanzleibetrieb auch auf Dauer aufrecht zu erhalten :

Bitte sehen Sie bis auf weiteres von spontanen Besuchen in der Kanzlei ab.
Aufgrund der aktuellen Situation schränken wir den Publikumsverkehr hier in der Kanzlei ab sofort weitestgehend ein. Nur noch in unvermeidbaren Fällen werden wir Besprechungstermine hier in der Kanzlei vergeben.

Sie können uns nach wie vor per Telefon, Fax, e-mail oder Post erreichen.

Wir werden zur Besprechung Ihrer Angelegenheiten bis auf weiteres Telefontermine vergeben. Zur Vereinbarung eines derartigen Termins nehmen Sie telefonisch oder per e-mail Kontakt zu uns auf. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, hinterlassen Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Zu dem Telefontermin legen Sie bitte die Unterlagen, welche Sie auch zum Gespräch in der Kanzlei mitbringen würden bereit.

Sollten wir Sie um Hereingabe von Unterlagen bitten, so übersenden Sie diese per Post oder
e-mail. Sollten die Unterlagen hierfür zu umfangreich sein, teilen Sie Ihr Erscheinen bitte telefonisch mit, damit wir die Unterlagen entgegennehmen können.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.

Das gesamte Team der Anwaltskanzlei Schulz wünscht Ihnen auch weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit.



Ihre Anwaltskanzlei Schulz

Gez. Anke Samens
Rechtsanwältin

 

In der Schart 1
52222 Stolberg
02402-21079
anwaltskanzleischulzstolberg@t-online.de

 

Das Familienrecht umfasst folgende Bereiche:

  •  das Recht der ehelichen und nicht-ehelichen Lebens-gemeinschaft
  • das Ehegüterrecht
  • das Recht der Ehe-scheidung ein-schließlich aller Folgen von Trennung und Scheidung, wie Unterhalt, Sorge-recht, Umgangs-recht, Zugewinnaus-gleich, Versorgungs-ausgleich etc. sowie  
  • das Verwandt-schafts- und Kindschaftsrecht

 

Zu diesem Rechtsgebiet, was auch das Recht der WEG und Pachtver-hältnisse umfasst, gehören folgende Bereiche: 

  •  Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen (Wohnraummiete, gewerbliche Miete bzw. Pacht)
  • Kündigungen (fristgerechte bzw. außerordentliche) bzw. die Abwehr von Kündigungen
  • Geltendmachung von Erfüllungs- oder Minderungs-/ Schadensersatzan-
    sprüchen
  • Vertretung im Räumungsprozess

     

 

In diesem Rechtsgebiet beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfü-gung
  • Testamentserrich-tung

Wir entwerfen die ent-sprechenden Verfügungen für Sie.

Auch nach dem Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir Sie umfassend.

 

Hier beraten wir Sie zu diesen Bereichen:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere bei der Abwicklung  von Verkehrsunfällen
  • Bußgeldangelegen-heiten
  • Probleme beim Kfz-Kauf

Hier finden Sie uns

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